Die Privatklage ist ein Verfahren im Strafrecht, bei dem Privatpersonen als Kläger auftreten und eine Straftat bei Gericht anklagen können. Im Gegensatz zur öffentlichen Klage, bei der die Staatsanwaltschaft als Ankläger auftritt, liegt es hier in der Verantwortung des Geschädigten, selbst tätig zu werden und seine Rechte einzufordern.

Die Privatklage ist in der Regel dann eine Option, wenn eine Straftat begangen wurde, die nicht automatisch von Amts wegen verfolgt wird oder wenn die staatliche Strafverfolgung nicht den gewünschten Erfolg bringt. Beispiele für Straftaten im Rahmen einer Privatklage sind Verleumdung, Beleidigung oder Körperverletzung.

Das Verfahren einer Privatklage ähnelt dem einer öffentlichen Klage. Der Kläger reicht eine Klageschrift beim zuständigen Gericht ein. Anschließend erfolgen eine Hauptverhandlung und ein Urteil. Das Urteil kann sowohl Freispruch als auch eine Verurteilung des Angeklagten zur Folge haben. Im Falle eines Schuldspruchs kann das Gericht eine Strafe verhängen oder den Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten.