Das Privatrecht, auch Zivilrecht genannt, ist ein Teil des Rechts, der die Regelungen zwischen Privatpersonen, juristischen Personen des Privatrechts und dem Staat betrifft. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privaten und steht im Gegensatz zum öffentlichen Recht, das die Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat regelt.

Das Privatrecht umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten, darunter das Vertragsrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sachenrecht. Es ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in speziellen Gesetzen wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.

Im Privatrecht haben die Parteien eine größere Handlungsfreiheit und können ihre Rechte und Pflichten durch Vereinbarungen regeln. Vertragsparteien können beispielsweise ihre Vertragsgestaltung weitgehend frei bestimmen, solange sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Das Privatrecht bietet den rechtlichen Rahmen für den Austausch von Waren und Dienstleistungen, die Durchsetzung von Ansprüchen und die Regelung von persönlichen Beziehungen.