Die Rache bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Vergeltung oder Bestrafung einer Person, die eine Unrechts- oder Straftat begangen hat. Im deutschen Rechtssystem ist die private Rache nicht gestattet und wird als Straftat verfolgt.

Das Prinzip der Rache wurde in vielen früheren Rechtssystemen angewendet, oft als Teil einer Vergeltungslogik. Dabei sollte der Täter in gleicher Weise leiden wie das Opfer. Dies führte oft zu Spiralen der Gewalt und war nicht geeignet, um eine gerechte Lösung oder Frieden herbeizuführen.

In modernen Rechtsstaaten hat die Rache keinen Platz mehr in der Rechtsprechung. Stattdessen wird auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und der Wiederherstellung von Recht und Ordnung gesetzt. Straftäter werden vor Gericht gestellt und entsprechend der geltenden Gesetze bestraft. Die Strafe soll dabei nicht nur Vergeltung sein, sondern auch abschreckend wirken und den Täter zur Besserung bewegen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch in modernen Rechtssystemen die Opferentschädigung eine wichtige Rolle spielt. Opfer von Straftaten haben das Recht, Schadensersatz und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.