Die Radbruchformel ist ein Grundsatz in der Rechtswissenschaft, der sich mit der Frage beschäftigt, wie mit einem Rechtsgesetz umzugehen ist, das moralisch oder ethisch fragwürdig erscheint. Sie geht auf den deutschen Rechtswissenschaftler Gustav Radbruch zurück und wurde erstmals 1946 formuliert.

Nach der Radbruchformel soll ein Gesetz dann nicht angewendet werden, wenn es dem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht und eine unerträgliche, mit dem Rechtstaatsprinzip unvereinbare Rechtslage herbeiführen würde. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Radbruchformel soll sicherstellen, dass das Rechtssystem auch auf außergewöhnliche Fälle angemessen reagieren kann und nicht starr an verfassungsmäßige Gesetze gebunden ist, die dem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen.