Die Raumplanung ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts und befasst sich mit der geordneten und nachhaltigen Entwicklung von Gebieten und Regionen. Sie dient der Gestaltung des Raumes unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Umweltschutz, Verkehr, Wohnraum, Infrastruktur und wirtschaftlicher Entwicklung.

Die Raumplanung hat das Ziel, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Gesellschaft miteinander in Einklang zu bringen und Konflikte zu vermeiden. Dabei werden räumliche Strukturen analysiert und entwickelt, um eine optimale Nutzung des vorhandenen Raumes zu gewährleisten.

Die Planung erfolgt in der Regel auf verschiedenen Ebenen, angefangen von der nationalen Raumordnung bis hin zur regionalen und kommunalen Ebene. Dabei werden Planungsinstrumente wie Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne erarbeitet, die als rechtliche Grundlagen für die räumliche Entwicklung dienen.

Die Raumplanung berücksichtigt auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, indem sie sie in den Planungsprozess einbezieht und ihre Meinungen und Vorschläge berücksichtigt. Dadurch soll eine breite Akzeptanz der Planungsentscheidungen erreicht werden.