Im juristischen Kontext versteht man unter „Rechten“ die Gesamtheit der Ansprüche und Befugnisse, die einer Person durch Rechtsnormen zustehen. Rechte können unterschiedliche Formen und Inhalte haben und gehören zu den zentralen Grundlagen des Rechtsstaats.

Rechte dienen dem Schutz und der Durchsetzung individueller Interessen und garantieren den betroffenen Personen bestimmte Freiheiten und Handlungsmöglichkeiten. Beispiele für Rechte sind das Recht auf Eigentum, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und

das Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Rechte können sich sowohl aus speziellen Rechtsnormen, wie beispielsweise Gesetzen oder Verträgen, als auch aus allgemeinen gesellschaftlichen Konventionen ergeben. Sie können individuellen Personen zustehen oder Kollektiven, Gruppen oder Organisationen gewährt werden.

Die genaue Ausgestaltung von Rechten kann in den verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich sein. Rechte können einklagbar oder unmittelbar wirksam sein und haben oft einen rechtlichen Schutz durch Gerichte. Die Grundrechte, die in vielen Verfassungen festgeschrieben sind, stellen besondere Rechte dar, die die Unverletzlichkeit und Würde des Menschen sicherstellen sollen.

Insgesamt sind Rechte eine wichtige Grundlage des Rechtsstaats und dienen dem Schutz der individuellen Interessen und Grundrechte der Menschen. Der Umfang und die Wirkung von Rechten können daher je nach Rechtsordnung und Kontext variieren.