Die Rechtmäßigkeit der Verwaltung bezieht sich auf die Einhaltung rechtlicher Vorschriften durch staatliche Behörden und Verwaltungseinrichtungen. Sie stellt sicher, dass die Handlungen der Verwaltung im Einklang mit dem geltenden Recht stehen und den Grundsätzen des Rechtsstaates entsprechen.

Um die Rechtmäßigkeit der Verwaltung zu gewährleisten, müssen Verwaltungsakte und Entscheidungen behördlicher Stellen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Sie müssen ordnungsgemäß begründet, sachgerecht und verhältnismäßig sein. Zudem müssen Betroffene das Recht auf Anhörung und Akteneinsicht haben.

Die Rechtmäßigkeit der Verwaltung kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich überprüft werden. Gerichte können Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und diese gegebenenfalls für nichtig erklären. Außergerichtliche Kontrollmechanismen wie Ombudsstellen oder Petitionsausschüsse können ebenfalls dazu beitragen, die Rechtmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen.