Die Rechtsakte der Europäischen Union (EU) umfassen alle rechtlichen Maßnahmen, die von den EU-Institutionen erlassen werden. Sie dienen dazu, EU-Recht zu schaffen, zu ändern oder anzuwenden. Rechtsakte der EU haben direkte Wirkung in den Mitgliedstaaten und binden sowohl die EU-Organe als auch die Mitgliedstaaten selbst.

Es gibt verschiedene Arten von EU-Rechtsakten. Die wichtigsten sind:

Verordnungen: Sie gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und haben allgemeine Gültigkeit. Verordnungen sind bindend in ihrer Gesamtheit und müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Richtlinien: Sie setzen Ziele und Rahmenbedingungen fest, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den einzelnen Staaten.

Beschlüsse: Sie sind verbindlich für ihre Adressaten, also meistens für bestimmte öffentliche oder private Einrichtungen oder Personen. Sie haben keine unmittelbare Außenwirkung für die Mitgliedstaaten.

Empfehlungen und Stellungnahmen: Sie sind rechtlich nicht bindend, haben jedoch politische Bedeutung und beeinflussen häufig die nationale Gesetzgebung.