Der Begriff „Rechtsarbeiter“ umfasst Personen, die im Bereich des Rechts tätig sind, jedoch keine juristische Ausbildung absolviert haben. Rechtsarbeiter werden häufig in Kanzleien, bei Gerichten oder in anderen rechtlichen Institutionen eingesetzt, um administrative Aufgaben zu erledigen und Rechtsexperten bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Rechtsarbeiter können beispielsweise Rechercheaufgaben übernehmen, Dokumente erstellen und bearbeiten, Akten pflegen oder Termine koordinieren. Sie sind in der Regel mit den relevanten rechtlichen Bestimmungen und Arbeitsabläufen vertraut, um ihre Aufgaben effektiv ausführen zu können. Dennoch dürfen sie keine selbstständigen Rechtsdienstleistungen erbringen, die ein juristisches Fachwissen erfordern. Diese Tätigkeiten obliegen ausschließlich ausgebildeten Juristen.

Rechtsarbeiter arbeiten eng mit Rechtsanwälten, Richtern oder Notaren zusammen. Sie unterstützen diese bei der Vorbereitung von Dokumenten und der Organisation von Terminen. Ihre Arbeit ist von großer Bedeutung, um den reibungslosen Ablauf von juristischen Prozessen zu gewährleisten.