Die „Rechtsaufsicht“ beschreibt die staatliche Kontrolle über die Einhaltung von Rechtsvorschriften, insbesondere durch Behörden. Die Rechtsaufsicht hat die Aufgabe, die legale und korrekte Anwendung von Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.

Die Rechtsaufsicht erstreckt sich auf verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise die Verwaltung oder die Justiz. Die Aufsicht kann auf unterschiedlichen Ebenen erfolgen, je nachdem welcher Zuständigkeitsbereich betroffen ist. So kann die Rechtsaufsicht von der Kommune, dem Land oder dem Bund ausgeübt werden.

Die Rechtsaufsicht umfasst unterschiedliche Maßnahmen wie die Überprüfung von Verwaltungsakten, die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen durch Behörden oder die Überwachung von Gerichtsentscheidungen. Bei Verstößen gegen rechtliche Vorschriften kann die Rechtsaufsicht sowohl sanktionierend als auch regulierend eingreifen.

Die Rechtsaufsicht dient der Sicherung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, indem sie für die Beachtung der Gesetze sorgt und mögliche Missstände aufdeckt. Sie ist somit ein bedeutsames Instrument zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Vertrauens in den Rechtsstaat.