Die Rechtskraft ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchsetzung und Umsetzung von rechtlichen Entscheidungen wie Urteilen oder Beschlüssen. Sie besagt, dass ein endgültiges Urteil nicht mehr angefochten werden kann und somit rechtskräftig ist.

Die Rechtskraft tritt in der Regel nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach rechtskräftiger Erklärung der beteiligten Parteien ein. Sie ist von großer Bedeutung für die Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, da sie die Basis für Rechtsbeständigkeit und Vertrauen in das Rechtssystem bildet.

Ein rechtskräftiges Urteil ist bindend und kann nicht mehr durch ein Rechtsmittel wie Berufung oder Revision angefochten werden. Es hat somit Gültigkeit und muss von den Beteiligten eingehalten werden. Die Rechtskraft kann nur in Ausnahmefällen durchbrochen oder aufgehoben werden, zum Beispiel bei neuen Tatsachen oder Beweismitteln, die die Entscheidungsgrundlage beeinflussen können.