Der Rechtspositivismus ist eine rechtswissenschaftliche Strömung, die besagt, dass das Recht allein auf der positiven Rechtsordnung beruht. Das bedeutet, dass Recht ausschließlich aus den von den staatlichen Rechtsquellen geschaffenen Regeln abgeleitet wird und von moralischen oder ethischen Vorstellungen unabhängig ist.

Der Rechtspositivismus wurde maßgeblich von den Juristen Hans Kelsen und Herbert Hart geprägt. Sie argumentierten, dass das Recht durch eine bestimmte Form der Rechtssetzung, wie zum Beispiel Gesetze, geschaffen und legitimiert wird. Demnach besteht kein notwendiger Zusammenhang zwischen Recht und Moral, sondern das Recht wird allein durch staatliches Handeln festgelegt.

Der Rechtspositivismus hat auch Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen. Juristen, die dem Rechtspositivismus folgen, betrachten Gesetze als klare und objektive Anweisungen, ohne Raum für persönliche Interpretationen. Sie legen daher großen Wert auf die genaue Einhaltung der positiven Rechtsvorschriften.

Kritiker des Rechtspositivismus argumentieren, dass Recht nicht allein auf der positiven Rechtsordnung basieren sollte, sondern auch moralische und ethische Aspekte berücksichtigen sollte, um gerechtere Ergebnisse zu erzielen.