Ein Referendar ist eine Person, die sich in einer juristischen Ausbildung befindet und praktische Erfahrungen im Berufsalltag sammelt. Nach dem Abschluss des juristischen Studiums absolvieren angehende Juristen in Deutschland ein Referendariat, das aus verschiedenen Stationen besteht. Während des Referendariats werden die Referendare in verschiedenen Rechtsgebieten, wie beispielsweise Strafrecht, Zivilrecht oder Verwaltungsrecht, tätig und machen praktische Erfahrungen unter Anleitung erfahrener Juristen. Sie nehmen an Gerichtsverhandlungen teil, fertigen juristische Schriftsätze an und bearbeiten rechtliche Fragestellungen. Das Referendariat dient der Vorbereitung auf das juristische Staatsexamen, das nach dem Referendariat abgelegt wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats und des Staatsexamens können die Referendare die Zulassung als Rechtsanwalt oder Richter beantragen.