Die Regelaltersgrenze bezeichnet das Alter, in dem eine Person Anspruch auf die reguläre Altersrente hat. In der Regel liegt die Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren, je nach dem Rentensystem eines Landes. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag beenden und in den Ruhestand treten. Die Regelaltersgrenze wird oft durch gesetzliche Regelungen festgelegt und kann je nach Jahr des Geburtsjahrs variieren. Manche Länder haben auch eine flexiblere Regelung eingeführt, bei der es möglich ist, früher oder später in Rente zu gehen, allerdings mit finanziellen Abschlägen oder Zuschlägen zur Rente. Die Regelaltersgrenze ist eine wichtige Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente und kann sich im Laufe der Zeit ändern, abhängig von politischen Entscheidungen und demografischen Entwicklungen.