Ruhestörung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet das Stören der öffentlichen Ordnung und des Friedens durch Lärm, lautes Verhalten oder andere Störungen. Ruhestörung kann sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum auftreten und stellt eine Belästigung für die Umgebung dar.

Je nach Schwere und Häufigkeit der Ruhestörung können unterschiedliche rechtliche Folgen drohen. Bei geringfügigen Verstößen gegen die Ruhe können Ordnungswidrigkeiten verhängt werden, die mit Geldbußen geahndet werden. Bei schweren und wiederholten Verstößen kann eine Straftat vorliegen, die mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden kann.

Das Strafgesetzbuch (StGB) und kommunale Ordnungsverordnungen enthalten Regelungen zum Schutz der Ruhe und des öffentlichen Friedens. Diese regeln unter anderem, welche Lärmbelästigungen im privaten Raum zulässig sind und welche Ruhezeiten im öffentlichen Raum einzuhalten sind. Durch die Einhaltung dieser Regelungen soll ein friedliches und harmonisches Zusammenleben ermöglicht werden.