Die Sachbeschädigung ist ein strafrechtlicher Begriff und bezeichnet eine rechtswidrige Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung fremder Sachen. Sie ist in § 303 StGB geregelt und stellt ein Delikt gegen das Eigentum dar. Der Täter handelt bei der Sachbeschädigung vorsätzlich, also mit der Absicht, die Sache zu beschädigen.

Um sich wegen Sachbeschädigung strafbar zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die beschädigte Sache ein fremdes Eigentum sein. Ist die Sache hingegen im Eigentum des Täters oder liegt eine Einwilligung des Eigentümers vor, kann keine Sachbeschädigung vorliegen. Zum anderen muss die Beschädigung rechtswidrig sein, das heißt gegen das geltende Recht verstoßen.

Die Strafe für Sachbeschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Ausmaß der Beschädigung, dem Wert der beschädigten Sache und den persönlichen Umständen des Täters. In der Regel wird die Sachbeschädigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Bei schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.