Der Begriff „Sache“ bezeichnet allgemein einen Gegenstand, der körperlich existiert. Im Recht gibt es dabei verschiedene Arten von Sachen, wie beispielsweise bewegliche und unbewegliche Sachen. Eine bewegliche Sache ist ein Gegenstand, der entweder tatsächlich bewegt werden kann oder zumindest die Fähigkeit dazu besitzt.

Die Eigenschaft als bewegliche Sache hat rechtliche Konsequenzen. Bei beweglichen Sachen handelt es sich um Gegenstände, die grundsätzlich vom Eigentümer frei übertragen, veräußert oder belastet werden können. Sie unterliegen dabei dem allgemeinen Sachenrecht und können sowohl körperlicher als auch unkörperlicher Natur sein.

Ein Beispiel für eine bewegliche Sache ist ein Auto. Es kann problemlos bewegt und von einer Person zur anderen übertragen werden. Ebenso zählen alltägliche Gegenstände wie Bücher, Kleidung oder Möbel zu den beweglichen Sachen.