Der Begriff „Sache“ findet in verschiedenen Rechtsbereichen Anwendung und bezeichnet allgemein einen körperlichen Gegenstand. Es handelt sich dabei um einen Gegenstand, der entweder in der Natur vorkommt oder vom Menschen hergestellt wurde. Sache kann dabei sowohl beweglich als auch unbeweglich sein. Beispiele für Sachen sind beispielsweise ein Auto, ein Haus, ein Gemälde oder ein Haustier.

Im Recht wird zwischen verschiedenen Arten von Sachen unterschieden. So gibt es beispielsweise bewegliche Sachen, die durch körperliche Sammlung von ihrem Ort gelöst werden können, und unbewegliche Sachen, die mit ihrem Standort fest verbunden sind, wie zum Beispiel ein Grundstück. Des Weiteren gibt es verbrauchbare Sachen, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung verbraucht werden, und unverbrauchbare Sachen, die wiederholt verwendet werden können, wie beispielsweise ein Computer.

Sachen können sowohl Gegenstand von Rechten und Pflichten sein als auch Gegenstand von Streitigkeiten und Klagen. Das Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen, wie beispielsweise Eigentumsrechte oder Besitzverhältnisse. Auch im Zivilrecht finden Sachen Anwendung, beispielsweise bei der Schadensersatzhaftung bei Beschädigung oder Verlust einer Sache.