Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. Ein Sachmangel kann sowohl bei beweglichen als auch unbeweglichen Sachen auftreten und kann sowohl beim Kauf von Waren als auch bei der Vermietung oder dem Kauf von Immobilien auftreten.

Ein Sachmangel kann verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise einen Produktionsfehler, eine fehlerhafte Montage oder eine falsche Beschreibung der Sache. Wenn ein Sachmangel vorliegt, hat der Käufer oder Mieter verschiedene Rechte. Er kann den Verkäufer oder Vermieter zur Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache auffordern. Alternativ kann er den Kaufvertrag oder den Mietvertrag rückgängig machen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.

Bei einem Sachmangel ist es wichtig, dass der Käufer oder Mieter den Mangel unverzüglich nach dem Entdecken meldet. Je nach Art des Mangels kann eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers oder Mieters eintreten. Es ist ratsam, bei einem Sachmangel rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Ansprüche effektiv geltend machen zu können.