Ein Schaden im juristischen Sinne bezeichnet eine Beeinträchtigung im rechtlich geschützten Bereich einer Person. Der Schaden kann sowohl materieller als auch immaterieller Natur sein, je nachdem, ob eine Person einen Vermögensnachteil erleidet oder in ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit beeinträchtigt wird.

Im Schadensrecht wird zwischen einem direkten und einem indirekten Schaden unterschieden. Ein direkter Schaden entsteht unmittelbar als Folge eines bestimmten Ereignisses, beispielsweise wenn ein Verkehrsunfall zu Sachschäden an einem Auto führt. Ein indirekter Schaden hingegen ist lediglich eine Folge des direkten Schadens, wie beispielsweise entgangener Gewinn als Folge eines Sachschadens.

Um einen Schaden geltend machen zu können, muss eine Person nachweisen, dass ihr durch das schädigende Ereignis ein Nachteil entstanden ist. Zudem muss eine Kausalität zwischen dem schädigenden Ereignis und dem entstandenen Schaden bestehen. Der Schaden kann in der Regel in Form von Schadensersatzansprüchen gegen den schädigenden Verursacher geltend gemacht werden.