Scheidungsfolgen sind die Rechtsfolgen, die sich aus einer Ehescheidung ergeben. Eine Scheidung hat Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche der betroffenen Eheleute, wie beispielsweise das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, den Unterhalt, den Zugewinn, den Versorgungsausgleich und den Umgang mit gemeinsamen Vermögenswerten.

Das Sorgerecht für gemeinsame Kinder wird in der Regel nach der Scheidung beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen das alleinige Sorgerecht einem Elternteil übertragen wird, beispielsweise wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Der Unterhalt hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen und dem Bedarf der beteiligten Personen ab.

Der Zugewinnausgleich regelt die Verteilung des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens. Hierbei werden die Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Eheschließung mit den Vermögenswerten zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen und ein Ausgleichsanspruch festgestellt. Der Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche.

Die Scheidungsfolgen werden in der Regel im Rahmen eines Scheidungsverfahrens vor Gericht geregelt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Scheidungsfolgen einvernehmlich in einer Scheidungsvereinbarung zu regeln, um Zeit und Kosten zu sparen.