Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand formal selbstständig tätig ist, in Wirklichkeit jedoch wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet. Das heißt, die Person ist zwar selbstständig, unterliegt aber den Weisungen und der Kontrolle eines oder mehrerer Auftraggeber. Eine Scheinselbstständigkeit stellt eine Verletzung des deutschen Sozialversicherungsrechts dar und kann sowohl für den Auftraggeber als auch für den vermeintlich Selbstständigen gravierende rechtliche Konsequenzen haben.

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit erfolgt anhand verschiedener Kriterien, wie beispielsweise der persönlichen Abhängigkeit, der Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, der Weisungsgebundenheit und der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Wird eine Scheinselbstständigkeit festgestellt, kann dies zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und zur Verhängung von Bußgeldern führen.

Um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist es wichtig, die tatsächliche Selbstständigkeit nachzuweisen. Dazu gehören beispielsweise das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, das Tragen wirtschaftlicher Risiken und die Möglichkeit der Akquisition eigener Aufträge. Es empfiehlt sich, bei unsicheren Fällen eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen, um Klarheit über den Status als Selbstständiger oder Arbeitnehmer zu erhalten.