Eine Schenkung liegt vor, wenn eine Person eine Sache oder ein Recht unentgeltlich an eine andere Person überträgt. Die Schenkung ist ein rechtsgeschäftlicher Vorgang, bei dem der Schenker auf sein Recht verzichtet und die andere Person das Recht erhält. Der Schenkungsvertrag ist formlos und kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.

Damit eine Schenkung wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss eine freie und unbedingte Bereicherung des Beschenkten vorliegen, das heißt, es darf keine Gegenleistung erwartet werden. Zum anderen ist eine Übergabe der verschenkten Sache oder eine Einigung über die Übertragung des Rechts erforderlich. Zudem sollten beide Parteien geschäftsfähig sein.

Im Falle einer Schenkung gelten verschiedene steuerliche Regelungen. Je nach Höhe des verschenkten Betrags können Schenkungssteuer oder Schenkungsteuerbefreiungen relevant sein. Bei Schenkungen von Immobilien oder anderen größeren Vermögenswerten können weitere rechtliche Aspekte, wie zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch, relevant sein.