Ein Schiedsgericht ist eine private Institution, die zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingesetzt wird. Im Gegensatz zu staatlichen Gerichten beruht das Verfahren vor einem Schiedsgericht auf dem Grundsatz der Parteiautonomie, also der Freiwilligkeit der Beteiligung und der Möglichkeit, die Regeln des Verfahrens individuell zu gestalten.

Ein Schiedsgericht wird meist in Verträgen vereinbart, in denen die Parteien sich verpflichten, eventuelle Streitigkeiten vor diesem privaten Gericht zu verhandeln. Die Schiedssprüche, die von einem Schiedsgericht gefällt werden, haben dieselbe Wirkung wie Urteile staatlicher Gerichte und sind bindend für die Parteien.

Ein Schiedsgericht bietet einige Vorteile gegenüber staatlichen Gerichten. Das Verfahren ist meist schneller, die Verfahrenskosten sind oft geringer und die Parteien können auf Experten zurückgreifen, die spezielles Fachwissen in dem betreffenden Bereich haben. Zudem können die Parteien das Verfahren diskret gestalten und vermeiden möglicherweise negative öffentliche Aufmerksamkeit.

Allerdings ist die Durchsetzung von Schiedssprüchen international oft kompliziert, da die einzelnen Staaten unterschiedliche Anerkennungs- und Vollstreckungsregeln haben. Dennoch erfreuen sich Schiedsgerichte in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts großer Beliebtheit.