Schlichtung bezeichnet ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung, bei dem eine neutrale und unabhängige dritte Person, der Schlichter, versucht, eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erzielen. Das Ziel der Schlichtung ist es, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine schnelle und kostengünstige Lösung des Konflikts herbeizuführen.

Der Schlichter hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern fungiert als Vermittler und versucht, die Kommunikation zwischen den Parteien zu verbessern und ihnen bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung behilflich zu sein. Dabei kann der Schlichter unterschiedliche Methoden und Techniken einsetzen, wie zum Beispiel das Hervorheben der Gemeinsamkeiten, das Aufzeigen möglicher Kompromisse oder das Ansprechen der emotionalen Aspekte des Konflikts.

Ein Schlichtungsverfahren kann von den Parteien freiwillig oder vertraglich vereinbart werden. Oft bestehen auch gesetzliche Regelungen, die eine Schlichtung in bestimmten Fällen vorschreiben. Die Ergebnisse einer Schlichtung sind in der Regel nicht bindend, aber häufig haben die Parteien ein Interesse daran, die erzielte Einigung umzusetzen, um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.