Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichter, die in Strafverfahren zusammen mit Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie über das Strafmaß entscheiden. Sie werden für fünf Jahre ernannt und nehmen an Gerichtsverhandlungen als Teil des Schöffengerichts teil.

Die Schöffen werden nach bestimmten Voraussetzungen aus der Bevölkerung ausgewählt und sollen möglichst repräsentativ für die Gesellschaft sein. Dabei ist es wichtig, dass sie unabhängig, unparteiisch und neutral handeln können. Schöffen sollten über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung und sozialer Kompetenz verfügen, um die ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen zu können.

Bei der Verhandlung bringen die Schöffen ihre Sichtweise aus ihrem Alltag und ihrer Lebenssituation ein. Sie stellen sicher, dass nicht nur das juristische Fachwissen der Berufsrichter, sondern auch die Perspektive des Bürgers in die Entscheidungsfindung einfließt.

Schöffen sind ein bedeutsames Element des deutschen Justizsystems und gewährleisten die Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung. Durch ihr Engagement tragen sie zur Akzeptanz von Gerichtsurteilen in der Bevölkerung bei.