Das Schöffengericht ist ein Gericht erster Instanz und setzt sich aus zwei Berufsrichtern und drei Schöffen zusammen. Es wird in Strafverfahren eingesetzt, in denen eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr, aber weniger als vier Jahren zu erwarten ist. Die Schöffen werden ehrenamtlich für fünf Jahre ernannt und sind Laienrichter, die gemeinsam mit den Berufsrichtern über Schuld oder Unschuld des Angeklagten sowie über das Strafmaß entscheiden.

Im Schöffengerichtsverfahren besteht die Möglichkeit, dass die Schöffen sich mit den Berufsrichtern beraten und gemeinsam ein Urteil fällen. Die Schöffen bringen ihre Lebenserfahrung und rechtlichen Kenntnisse aus dem Alltag mit ein, was den Prozess um eine gewisse bürgerschaftliche Perspektive erweitert.

Das Schöffengericht soll gewährleisten, dass bei der Entscheidung über Schuld und Strafe sowohl das Fachwissen der Berufsrichter als auch die Lebenserfahrung der Laienrichter zum Tragen kommen. Dies dient der Akzeptanz von Gerichtsurteilen bei der Bevölkerung und der Vermeidung von Fehlurteilen durch ein zu großes Vertrauen in die Professionalität allein.