Schönheitsreparaturen umfassen die regelmäßigen Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten, die der Mieter in der gemieteten Wohnung durchführt, um den Zustand der Räumlichkeiten zu erhalten oder zu verbessern. Es handelt sich dabei um kleinere Reparaturen, die beispielsweise das Streichen von Wänden oder das Ausbessern kleinerer Schäden umfassen.

Der Umfang der Schönheitsreparaturen kann im Mietvertrag festgelegt werden. In der Regel ist der Mieter dazu verpflichtet, solche Reparaturen während der Mietdauer durchzuführen und die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem guten Zustand zu übergeben.

Es gibt jedoch auch gesetzliche Regelungen, die von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen können. So kann beispielsweise eine Klausel im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen verpflichtet, unwirksam sein.

Bei Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen kann ein Gang vor Gericht erforderlich sein. Hier wird dann geklärt, welche Pflichten der Mieter hat und ob die durchgeführten Arbeiten den Anforderungen entsprechen. Ein solcher Rechtsstreit kann für beide Parteien mit Kosten verbunden sein, weshalb eine einvernehmliche Lösung oftmals erstrebenswert ist.