Ein Schuldausschließungsgrund ist eine rechtliche Begründung für das Nichtvorliegen einer Schuld. Es handelt sich dabei um Umstände, die dazu führen, dass eine Person nicht für eine bestimmte Handlung oder Unterlassung verantwortlich gemacht werden kann. Schuldausschließungsgründe werden im Strafrecht und im Zivilrecht berücksichtigt.

Im Strafrecht können zum Beispiel der Notstand, die Notwehr oder die Unzurechnungsfähigkeit des Täters als Schuldausschließungsgründe gelten. Wenn eine Person handelt, um sich selbst oder andere vor einer unmittelbaren Gefahr zu schützen, kann sie nicht für ihre Handlung bestraft werden. In ähnlicher Weise kann eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat aufgrund von geistiger Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage war, die Bedeutung und Tragweite ihres Handelns zu erkennen, als schuldunfähig gelten.

Im Zivilrecht können Schuldausschließungsgründe wie höhere Gewalt oder das Vorliegen eines rechtmäßigen Hindernisses dazu führen, dass eine Vertragspartei nicht für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden kann. Wenn zum Beispiel eine Naturkatastrophe die Leistungserbringung unmöglich macht oder ein Vertrag aufgrund von gesetzlichen Vorschriften nichtig ist, entfällt die Schuld.

Insgesamt dienen Schuldausschließungsgründe dazu, eine gerechte und angemessene Bewertung von Verhalten und Verpflichtungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass Personen nur für Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich sind, die sie tatsächlich kontrollieren können.