Das Schuldverhältnis ist ein Kernbegriff im Bereich des Zivilrechts. Es beschreibt die rechtliche Beziehung zwischen zwei oder mehreren Personen, bei der der Eine dem Anderen eine Leistung schuldet. Diese Leistung kann in Form von Geldzahlungen, Sachleistungen oder auch einer Erfüllung einer Dienstleistung erfolgen.

Ein Schuldverhältnis entsteht in der Regel durch Abschluss eines Vertrags zwischen den Parteien. Dabei verpflichtet sich eine Partei zur Erfüllung einer bestimmten Leistung, während die andere Partei die Gegenleistung zu erbringen hat. Das Schuldverhältnis kann auch ohne Vertrag entstehen, beispielsweise durch eine unerlaubte Handlung (Delikt) oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.

Das Schuldverhältnis ist durch die Grundsätze der Vertragsfreiheit und Vertragsbindung geprägt. Die Parteien haben die Freiheit, den Inhalt und Umfang des Schuldverhältnisses selbst zu bestimmen. Jedoch unterliegen sie auch den rechtlichen Zurechnungsregeln und dem Prinzip von Treu und Glauben.

Im Falle einer Nichterfüllung der geschuldeten Leistung entstehen Rechte und Pflichten für die Parteien. Der Gläubiger hat das Recht, die Erfüllung der Leistung einzufordern und gegebenenfalls Schadenersatz zu verlangen. Der Schuldner ist zur rechtzeitigen Erfüllung der geschuldeten Leistung verpflichtet.