Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere ist ein wichtiger Aspekt im Bereich des Rechts. Hierbei geht es darum, die biologische Vielfalt sowie die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zu erhalten und Tiere vor Schädigungen und unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen. Dieser Schutz wird in verschiedenen Gesetzen und Regelungen festgelegt.

Im Umweltrecht wird der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geregelt. Hierzu zählen beispielsweise Regelungen zum Schutz der Luft, des Wassers und des Bodens. Ziel ist es, Umweltbelastungen zu verhindern oder zumindest zu minimieren. Auch der Schutz von bestimmten natürlichen Lebensräumen, wie beispielsweise Wäldern oder Feuchtgebieten, kann Teil des Umweltrechts sein.

Der Schutz der Tiere wird in eigenen Gesetzen und Regelungen festgelegt. Hierzu zählen beispielsweise TierSchG (Tierschutzgesetz) und BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz). Das Tierschutzgesetz dient dem Wohl der Tiere und legt Regeln für ihre Haltung, Pflege und Verwendung fest. Das Bundesnaturschutzgesetz hat das Ziel, Wildtiere und ihre Lebensräume zu schützen.

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere ist von großer Bedeutung, um die Umwelt nachhaltig zu schützen und die Lebensbedingungen für Mensch und Tier zu verbessern.