Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein umstrittenes Thema im Bereich des Rechts. Dabei geht es darum, das Leben eines Fötus vor der Geburt zu schützen und abzusichern. Der Schutz des ungeborenen Lebens berührt verschiedene Rechtsgebiete, insbesondere das Strafrecht und das Familienrecht.

Im Strafrecht gibt es verschiedene Regelungen zum Schutz des ungeborenen Lebens. Beispielsweise ist der Schwangerschaftsabbruch in den meisten Fällen strafbar und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.

Das Familienrecht regelt den Schutz des ungeborenen Lebens im Rahmen der elterlichen Sorge. So haben Eltern die Pflicht, für das Wohl ihres ungeborenen Kindes zu sorgen und es bestmöglich zu schützen. Im Falle einer Gefährdung des ungeborenen Lebens können gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden, um das Kind zu schützen.

Der Schutz des ungeborenen Lebens berührt ethische, moralische und religiöse Fragen und ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Gesellschaft.