Ein Selbstmordversuch liegt vor, wenn eine Person handelnd versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine Handlung mit der Absicht, den eigenen Tod herbeizuführen, die jedoch nicht erfolgreich ist.

Im juristischen Sinne ist ein Selbstmordversuch kein strafrechtlich relevantes Vergehen. Es besteht kein Anspruch auf staatliche oder gerichtliche Intervention, da das Selbstbestimmungsrecht und die persönliche Freiheit eines Individuums in Bezug auf das eigene Leben Vorrang haben. Jedoch kann der Versuch eines Suizids Anlass für Hilfsmaßnahmen im Bereich der psychologischen, medizinischen und sozialen Unterstützung sein.

Es ist zu beachten, Suizidversuche ernst zu nehmen und betroffene Personen mitfühlend und einfühlsam zu unterstützen. In akuten Notfallsituationen sollte umgehend die Notrufnummer der örtlichen Rettungsdienste kontaktiert werden.