Eine selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn eine Person auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet und nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Selbstständige Tätigkeiten sind in vielen Rechtsordnungen gesetzlich definiert und reguliert, unter anderem im Steuerrecht und im Sozialversicherungsrecht.

Selbstständige Tätigkeiten können in verschiedenen Bereichen ausgeführt werden, wie zum Beispiel als Freiberufler, Gewerbetreibender oder als selbstständiger Unternehmer. Die selbstständige Arbeit bietet hinsichtlich der Arbeitsorganisation und -gestaltung größere Freiheiten, geht jedoch auch mit höheren wirtschaftlichen Risiken einher.

Im Rechtskontext kann die Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Tätigkeit von großer Bedeutung sein. Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf verschiedene gesetzliche Schutzvorkehrungen, wie beispielsweise den Mindestlohn, Urlaubsansprüche oder Kündigungsschutz. Selbstständige Personen sind hingegen in der Regel nicht in den Genuss dieser Schutzvorkehrungen gekommen, da sie als eigenständige Unternehmer agieren.