Ein sicherer Herkunftsstaat ist ein Staat, dessen politische Verhältnisse und Menschenrechtslage als stabil und unbedenklich eingestuft werden. Der Status eines sicheren Herkunftsstaates wird in Deutschland im Asylrecht verwendet und dient der Beschleunigung des Asylverfahrens.

Bei der Prüfung eines Asylantrags wird zwischen sicheren Herkunftsstaaten und unsicheren Herkunftsstaaten unterschieden. Bei Menschen, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, wird vermutet, dass ihnen keine politische Verfolgung droht. Dies bedeutet, dass ihr Asylantrag als offensichtlich unbegründet gilt und in der Regel abgelehnt wird.

Mit der Einstufung von Ländern als sichere Herkunftsstaaten sollen die Asylverfahren beschleunigt und die Rückführung in diese Länder erleichtert werden. Dies führt dazu, dass die Asylverfahren für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten in der Regel schneller abgeschlossen werden können.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ist jedoch umstritten und wird von Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Kritiker argumentieren, dass die Sicherheitssituation in den als sicher eingestuften Ländern oft nicht ausreichend berücksichtigt wird und dass Asylsuchende aus solchen Ländern dennoch in ihrer Heimat politisch verfolgt werden können.