Die Sittenwidrigkeit spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Recht und bezieht sich auf rechtswidriges Verhalten, das gegen die guten Sitten verstößt. Wenn ein Vertragsinhalt oder eine Handlung als sittenwidrig eingestuft wird, ist sie gemäß § 138 BGB nichtig und damit rechtlich nicht bindend.

Die Sittenwidrigkeit dient dem Schutz von Personen vor unfairen oder betrügerischen Verhaltensweisen. Sie umfasst Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, sowie Handlungen, die als unmoralisch oder gesellschaftlich inakzeptabel angesehen werden.

Um die Sittenwidrigkeit festzustellen, berücksichtigen Gerichte verschiedene Kriterien. Dazu gehören unter anderem der Inhalt und Zweck des Vertrags, das Verhältnis der Parteien zueinander, das Maß an Verwerflichkeit oder Herabsetzung sowie die konkreten Umstände des Einzelfalls. Gerichte orientieren sich dabei an den allgemeinen Wertvorstellungen und sozialen Normen der Gesellschaft.

Die Sittenwidrigkeit kann sowohl bei Geschäftsverträgen als auch bei privaten Vereinbarungen auftreten. Sie hat zur Folge, dass die betreffenden Verträge nichtig sind und keinerlei rechtliche Wirkung entfalten.