Die Sonderzahlung ist eine zusätzliche Zahlung, die ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer leistet, die über das vereinbarte Arbeitsentgelt hinausgeht. Sie wird oft auch als Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bezeichnet. Die Sonderzahlung ist in der Regel eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtleistung.

Die Sonderzahlung kann vertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sein. Sie dient dazu, die Leistungen der Arbeitnehmer und ihre Treue zum Unternehmen zu honorieren. Oft ist die Sonderzahlung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie beispielsweise die Betriebszugehörigkeit oder das Erreichen bestimmter Ziele.

Bei der Sonderzahlung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die in der Regel zu einem festgelegten Zeitpunkt, zum Beispiel kurz vor Weihnachten oder vor dem Urlaub, ausgezahlt wird. Sie unterliegt in Deutschland bestimmten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die je nach individueller Situation variieren können.