Souveränität bezeichnet im Rechtskontext die höchste Form der politischen Macht, die einem Staat zugesprochen wird. Sie umfasst das uneingeschränkte Recht eines Staates, über sein Territorium zu herrschen und seine eigenen Gesetze zu erlassen. Souveränität ist ein grundlegendes Prinzip des Völkerrechts und bildet die Grundlage für den internationalen Staatenverkehr.

Die Souveränität eines Staates zeigt sich unter anderem darin, dass er eigenständig darüber entscheidet, wie er seine politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten regelt. Innerhalb seines Hoheitsgebietes kann er Gesetze erlassen, institutionelle Strukturen schaffen und in Bezug auf seine Außenbeziehungen Verträge abschließen. Souveränität schützt auch vor unzulässiger Einmischung anderer Staaten in die inneren Angelegenheiten eines Landes.

Die Souveränität eines Staates kann jedoch auch Einschränkungen unterliegen, zum Beispiel durch internationale Verträge, völkerrechtliche Normen oder supranationale Organisationen wie die Europäische Union. In diesen Fällen werden Teile der Hoheitsrechte an übergeordnete Institutionen abgetreten, um bestimmte gemeinsame Ziele zu verfolgen oder um den Frieden und die Sicherheit auf internationaler Ebene zu gewährleisten.