Die Sozialauswahl ist ein Konzept des Arbeitsrechts, das bei betriebsbedingten Kündigungen angewendet wird. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorrangig geschützt werden, die aufgrund sozialer Gesichtspunkte besonders schutzbedürftig sind. Hierbei werden bestimmte Kriterien herangezogen, um die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer zu bestimmen.
Die Sozialauswahl basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Arbeitgeber müssen nachweisen, dass die Kündigung eines oder mehrerer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen unumgänglich ist. Bei der Auswahl der betroffenen Personen müssen dann soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Zu den Kriterien der Sozialauswahl gehören beispielsweise das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und eine etwaige Schwerbehinderung.
Die Sozialauswahl dient dazu, Ungleichbehandlungen und Benachteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu vermeiden. Werden bei betriebsbedingten Kündigungen die Grundsätze der Sozialauswahl nicht angewandt oder nicht ausreichend berücksichtigt, kann dies zu einer rechtlichen Unwirksamkeit der Kündigung führen.