Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung, die regelt, wie die sozialen Folgen einer Betriebsänderung abgefedert werden. Er dient dazu, die finanzielle Absicherung und berufliche Zukunft der betroffenen Arbeitnehmer zu gewährleisten.

In einem Sozialplan werden unter anderem die Bedingungen für die Abfindungen, die Qualifizierungsmöglichkeiten, die Weiterbeschäftigung oder den Arbeitsplatzwechsel der betroffenen Mitarbeiter festgelegt. Er regelt auch die Umstände, unter denen betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden dürfen und stellt sicher, dass betriebsinterne Auswahlkriterien für diese Kündigungen festgelegt werden.

Die Vereinbarung eines Sozialplans ist insbesondere bei größeren Betriebsänderungen wie Betriebsschließungen, Massenentlassungen oder betriebsbedingten Kündigungen erforderlich. Er ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Kündigungsschutzes und basiert auf dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie weiteren gesetzlichen Vorschriften.