Eine Stiftung ist eine juristische Person, die durch die Übertragung von Vermögen für einen bestimmten Zweck errichtet wird. Sie dient dazu, das Vermögen langfristig gewinnbringend einzusetzen und den Stifterwillen zu verwirklichen. Eine Stiftung kann gemeinnützig oder nicht gemeinnützig sein.

Der Zweck einer Stiftung kann dabei vielfältig sein, von der Förderung von Bildung und Wissenschaft, über die Unterstützung bedürftiger Personen bis hin zur Kulturförderung. Die Errichtung einer Stiftung erfolgt durch notarielle Beurkundung und erfordert die Eintragung in das Stiftungsregister.

Das Stiftungsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und Verwaltung von Stiftungen. Zu den Aufgaben des Stiftungsrechts gehört unter anderem die Festlegung der Mindestanforderungen an eine rechtmäßige Stiftung, die Festlegung der Organe einer Stiftung (wie z.B. Vorstand und Stiftungsrat) sowie die Regelungen zur Aufsicht und Kontrolle von Stiftungen.

Stiftungen spielen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft, da sie gemeinnützige und soziale Projekte finanzieren und dazu beitragen, das Gemeinwohl zu fördern.