Als Störer bezeichnet man eine Person oder juristische Person, die durch eigenes Handeln oder Unterlassen die Rechte anderer Personen verletzt oder beeinträchtigt. Im Recht wird zwischen verschiedenen Arten von Störern unterschieden.

Der primäre Störer ist die Person, die unmittelbar die Rechtsverletzung verursacht. Der sekundäre Störer ist hingegen eine Person, die die Rechtsverletzung unterstützt oder ermöglicht, ohne direkt daran beteiligt zu sein. Für beide Arten von Störern gelten verschiedene rechtliche Regeln und Verantwortlichkeiten.

Grundsätzlich haften Störer für die von ihnen verursachten Schäden oder Rechtsverletzungen. Die Haftung kann sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein. Im Zivilrecht hat der Geschädigte die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Störer geltend zu machen. Im Strafrecht können gegen bestimmte Störer Strafanzeigen gestellt werden.

Die rechtliche Einordnung einer Person als Störer hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und kann in der Praxis komplex sein. Eine genaue Prüfung der Umstände ist daher unerlässlich, um die Verantwortlichkeiten festzustellen und die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten.