Ein Strafantrag ist eine Willenserklärung, mit der ein Straftäter zur Anzeige gebracht wird. Der Strafantrag ist ein wichtiger Bestandteil des Strafverfahrens und dient dazu, strafrechtliche Ermittlungen gegen den Täter einzuleiten.

Ein Strafantrag kann von Privatpersonen oder auch von juristischen Personen wie Unternehmen gestellt werden. Der Antrag muss dabei den genauen Sachverhalt schildern und die Anzeige gegen eine bestimmte Person richten. Der Strafantrag muss schriftlich erfolgen und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht werden.

Der Strafantrag ist insbesondere bei bestimmten Straftaten erforderlich, um ein Strafverfahren einzuleiten. Dies betrifft vor allem Delikte wie Beleidigung, Körperverletzung oder Betrug. Bei anderen Straftaten wird das Strafverfahren in der Regel automatisch durch die Strafverfolgungsbehörden eingeleitet.

Es ist zu beachten, dass ein Strafantrag nicht zurückgenommen werden kann. Auch wenn sich der Antragsteller später umentscheidet oder den Straftäter wieder gutheißen möchte, wird das Strafverfahren fortgesetzt.