Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden, mit der eine Straftat angezeigt wird. Die Strafanzeige ist der erste Schritt in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und dient dazu, die Strafverfolgung einzuleiten.

Die Strafanzeige kann von jedem gestellt werden, der von einer Straftat Kenntnis erlangt hat. Die Anzeige muss dabei den genauen Sachverhalt schildern und die Anzeige gegen eine bestimmte Person richten. Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird in der Regel bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Die Strafanzeige sollte alle relevanten Informationen enthalten, um die Ermittlungen zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem der Ort und Zeitpunkt der Straftat, mögliche Zeugen oder Beweismittel sowie eine Beschreibung des Täters oder der Täter.

Die Strafanzeige ist eine wichtige Maßnahme, um Straftaten zu verfolgen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die Strafverfolgungsbehörden prüfen die Strafanzeige und entscheiden, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.