Die Strafaussetzung zur Bewährung ist eine Möglichkeit, eine verhängte Freiheitsstrafe nicht im Gefängnis verbüßen zu müssen. Hierbei wird die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern die Vollstreckung der Strafe wird ausgesetzt. Die Voraussetzung für eine Strafaussetzung zur Bewährung ist, dass die verurteilte Person zuvor eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erhalten hat und davon auszugehen ist, dass eine erneute Straftat nicht zu erwarten ist.

Die Strafaussetzung zur Bewährung wird oft als zweite Chance für eine straffällige Person gesehen. Sie ermöglicht es der Person, ihre Strafe in einem bestimmten Zeitraum, der Bewährungszeit, außerhalb des Gefängnisses zu verbringen. Während dieser Zeit unterliegt die verurteilte Person bestimmten Auflagen, wie zum Beispiel regelmäßigen Kontrollen, dem Nachweis einer Arbeitsstelle oder dem Besuch von Therapiesitzungen. Zudem darf die Person keine weiteren Straftaten begehen.

Falls die verurteilte Person gegen die Auflagen verstößt oder erneut straffällig wird, kann die Bewährung widerrufen werden und die verhängte Strafe wird vollstreckt. Bei positivem Verlauf der Bewährung hingegen erlischt die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit.