Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind die Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung strafbar ist. Sie sind in den einzelnen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und variieren je nach Delikt. Um eine Straftat nachweisen und verfolgen zu können, müssen alle Strafbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein.

Zu den Strafbarkeitsvoraussetzungen gehört in der Regel zunächst das Vorliegen einer objektiven Tatseite. Dies umfasst den äußeren Tatablauf, also das konkrete Verhalten oder Unterlassen, das strafrechtlich relevant ist. Weiterhin müssen subjektive Merkmale erfüllt sein. Hierzu gehört zum Beispiel der Vorsatz, also die Absicht, eine strafbare Handlung zu begehen. Bei einigen Straftaten ist zusätzlich eine besondere subjektive Voraussetzung, wie etwa die Bereicherungsabsicht bei Diebstahl, erforderlich.

Die Strafbarkeitsvoraussetzungen sind notwendig, um die Tatbestände klar abzugrenzen und eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten. Sie dienen auch dazu, die persönliche Schuld des Täters zu prüfen und angemessene Strafen zu verhängen.