Ein Straftatbestand ist eine gesetzlich definierte Handlung, die als Straftat geahndet werden kann. Straftatbestände sind in Strafgesetzbüchern oder anderen speziellen Gesetzen festgelegt und umfassen typischerweise Handlungen wie Diebstahl, Körperverletzung oder Mord.

Jeder Straftatbestand setzt bestimmte Voraussetzungen für das Vorliegen einer Straftat. Dazu gehören beispielsweise das Handeln mit krimineller Absicht, die Tathandlung selbst und in einigen Fällen auch das Vorliegen von bestimmten Umständen (wie beispielsweise Heimtücke).

Um jemanden wegen eines Straftatbestands zu verurteilen, muss das Gericht nachweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn eine Handlung nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt, kann sie nicht als Straftat betrachtet werden.

Straftatbestände können unterschiedliche Strafmaße vorsehen, je nach Schwere der Tat. Neben den allgemeinen Straftatbeständen gibt es auch sogenannte Privatklagedelikte, bei denen ein Geschädigter selbst Strafantrag stellen muss, um ein Verfahren einzuleiten.