Ein Strafverfahren stellt den rechtlichen Rahmen dar, in dem eine Straftat strafrechtlich geahndet wird. Es umfasst alle rechtlichen Schritte von der Einleitung des Verfahrens bis hin zur Urteilsverkündung.

Das Strafverfahren beginnt in der Regel mit der Ermittlung der Strafverfolgungsbehörden, meistens der Staatsanwaltschaft. Diese sammelt Beweise, vernimmt Zeugen und stellt ggf. einen Strafantrag beim Gericht.

Nach der Ermittlungsphase folgt die Anklageerhebung. Die Staatsanwaltschaft reicht die Anklageschrift beim zuständigen Gericht ein und das Verfahren wird vor Gericht fortgeführt. In der Hauptverhandlung werden alle Fakten und Beweise vorgelegt und das Gericht entscheidet über Schuld und Strafe des Angeklagten.

Während des Strafverfahrens haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Möglichkeit, Anträge zu stellen, Beweisanträge zu stellen und Argumente vorzutragen. Die Entscheidungen des Gerichts basieren auf dem gesammelten Beweismaterial und den geltenden Gesetzen.

Das Strafverfahren endet schließlich mit der Urteilsverkündung. Das Gericht spricht ein Urteil und legt die Höhe der Strafe fest. Gegen das Urteil kann in der Regel Berufung oder Revision eingelegt werden.