Die Strafvollstreckung umfasst die Durchführung und Überwachung von rechtskräftigen Strafurteilen. Sie stellt den letzten Schritt des strafrechtlichen Verfahrens dar und hat das Ziel, die verhängten Strafen zu vollstrecken und den Straftäter zur Verantwortung zu ziehen.

Die Strafvollstreckung kann verschiedene Formen annehmen, je nach Art und Schwere der Strafe. Bei Freiheitsstrafen wird der Straftäter in der Regel inhaftiert, entweder in einem Gefängnis oder einer Justizvollzugsanstalt. Nach Verbüßung eines Teils der Strafe kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung erfolgen. Bei Geldstrafen kann die Strafvollstreckung durch die Zahlung des Geldbetrags erfolgen.

Die Strafvollstreckung wird von der Strafvollstreckungsbehörde überwacht und kontrolliert. Diese stellt sicher, dass die Strafen gerecht und rechtskonform vollstreckt werden. Die Strafvollstreckung dient der Wiederherstellung des Rechtsfriedens und soll den Straftäter davon abhalten, erneut straffällig zu werden.