Ein Streik ist eine Form des Arbeitskampfes, bei dem Arbeitnehmer kollektiv ihre Arbeitsleistung einstellen, um so ihre Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Der Streik ist ein grundrechtlich geschütztes Mittel der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und findet seine rechtliche Grundlage in den Tarifverträgen und dem Arbeitskampfrecht.

Ein Streik kann sowohl in einzelnen Betrieben als auch auf Branchen- oder sogar auf nationaler Ebene stattfinden. Durch die Arbeitsniederlegung soll der Druck auf den Arbeitgeber erhöht werden, um diesen zur Erfüllung der gewerkschaftlichen Forderungen zu bewegen. Dabei können unterschiedliche Streikformen angewendet werden, wie beispielsweise der Warnstreik, der Vollstreik oder der Arbeitskampf mit und ohne Arbeitsniederlegung.

Bei einem rechtmäßigen Streik sind die streikenden Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Sanktionen geschützt. Der Arbeitgeber darf während des Streiks keine arbeitsrechtlichen Nachteile wie Kündigungen oder Lohnkürzungen aussprechen. Die Gewerkschaften und die Arbeitgeber sind jedoch dazu verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Eskalation des Arbeitskampfes zu vermeiden und einen fairen Ausgleich der Interessen zu finden.

Die Streikfreiheit ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts und dient der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten sowie der Wahrung des Tarifautonomieprinzips.